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Hinweis gemäß Batterieverordnung

Da in unseren Sendungen Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Dich auf Folgendes hinzuweisen:

Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Du bist zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden.

Du kannst die Batterien nach Gebrauch in einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort unentgeltlich zurückgeben. Du kannst Batterien aber auch unentgeltlich an unserer nachfolgenden Anschrift zurückgeben:

HJB Beratung GmbH
Wischengrund 8
29614 Soltau


Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf für Endnutzer für die übliche Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.


Das Zeichen mit der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesem Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:
Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber


Hinweise gem. ElektroG

Nach dem ElektroG sind wir als Vertreiber von Elektrogeräten verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen. Dieser gesetzlichen Verpflichtung kommen wir über das Internetportal „e-kollekt“ nach.

Weitere Informationen zur Möglichkeit der Rückgabe von Altgeräten über „e-kollekt“ erhältst Du HIER.

Wir weisen Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Elektroaltgeräte gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften, einer vom Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen sind. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:


Vor der Abgabe von Elektroaltgeräten sind diesen, Altbatterien und Altakkumulatoren zu entnehmen, sofern diese nicht von diesen Altgeräten umschlossen sind. Für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Elektroaltgeräten ist der betreffende Endnutzer grundsätzlich selbst verantwortlich.